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Aktuelle Nachrichten

Gendiagnostikgesetz
Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes sind seit dem 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Nach dem Gesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Die Federführung für das Gendiagnostikgesetz obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.

Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger sind nunmehr zwingend
War es den Arbeitgebern bisher freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung zu melden, gilt seit dem 1. Januar 2010, dass diese Daten zwingend mitzumelden sind. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen. Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.